Das Universal-Tao-Germany-Zentrum findet Ihr ab 01.01.2016 in neuen Räumen - Kärntener Str. 20 / 1.OG, 10827 Berlin - und in perfekt zentraler Lage.

Als Sitz der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung und der gemeinnützigen deutschen Lehrervereinigung Universal Tao Germany e.V. bieten wir allen UHT Lehrern für Training und Kurse einen hellen Trainingsraum zu von der Stiftung geförderten Bedingungen. Für die Buchung der Zentrumsräume wendet Euch bitte an unseren Verein Universal Tao Germany e.V. => Sekretariat Jana Marx 

Der helle und freundliche Trainingsraum hat etwa 60 m² offene Fläche ohne Säulen mit neuem Holzfußboden (BILD 4). Verkehrsgünstig gelegen am Insbrucker Platz.

Zu Fuß jeweils 6 Minuten zum S-Bahnhof Berlin-Schöneberg (S1, S42, S45, S46) und zum U-Bahnhof Innsbrucker Platz (U4)  Busse 187, 248, M46, M85.
Mit dem Auto von der Stadtautobahn B100 Abfahrt 17 Innsbrucker Platz

Besuchen Sie unsere Universal-Tao-Germany-Stiftung

 

 

Der Universal Tao German e.V. ist eine Plattform für alle deutschen Universal Healing Tao® Lehrer/Innen. Sie sind entweder von Großmeister Mantak Chia selbst oder von einem Senior Instructor des Universal Healing Tao® System zertifiziert. Alle weisen eine langjährige Erfahrung auf.

Sie haben die Möglichkeit, die Liste der Lehrer bzw. der Workshops nach unterschiedlichen Suchkriterien aufzurufen und finden so gezielt das, was Sie suchen.

Unser Verein fördert die Ausübung und den Unterricht der chinesischen Tao Lehre nach Großmeister Mantak Chia. Elemente der Tao Lehre sind körperliche und meditative Übungen im Kontext der Chinesischen Fünf Elementelehre sowie der Klassischen Chinesischen Medizin.

Der Verein stellt eine bundesweite, deutsche Plattform zur Verfügung, auf der die deutschen Universal Healing Tao® Schulen und Universal Healing Tao® Lehrer gemeinsam lernen und Veranstaltungen abhalten können.

Weiterhin unterstützt der Verein die Durchführung von Workshops mit Universal Healing Tao® Referenten und Lehrern. Der Verein unterstützt die Neuverlegung der deutschsprachigen Print-, Video und Audio-Medien des Universal Healing Tao® Systems nach Großmeister Mantak Chia und den deutschen Verlag von Mantak Chia, die Mantak Chia Media GmbH.

Sozial schwächer gestellten Menschen soll durch Zuschüsse der Universal-Tao-Germany-Stiftung ermöglicht werden, an Workshops und Ausbildungen des Universal Healing Tao® teilzunehmen.

Wirtschaftlich bedürftigen Universal Healing Tao® Lehrern soll durch Zuschüsse ermöglicht werden, ihre Ausbildung zu verbessern und sich regelmässig an die neueste Enwicklung im Universal Healing Tao® System von Großmeister Chia anzupassen. Jede/r Universal Healing Tao® Lehrer/in sollte spätestens alle 2–3 Jahre an einem Workshop mit Großmeister Mantak Chia teilnehmen, um im eigenen Unterricht authentische Inhalte vermitteln zu können.

Seit dem 01.01.2016 besteht unser Universal-Tao-Germany-Zentrum, Kärntener Str. 20, 10827 Berlin-Schöneberg. Der Trainingsraum steht bevorzugt allen Vereinsmitgliedern für UHT Training und UHT Kurse zur Verfügung.

         

Bitte besuchen Sie die Webseite unserer geminnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung

Pro Bono Statuten :

Ein zentrales Anliegen der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung ist die Verbreitung des UNIVERSAL HEALING TAO® (UHT) Systems nach Großmeister Mantak Chia in Deutschland.

Um interessierten, wirtschaftlich bedürftigen Menschen den Zugang zu diesem Wissen zu ermöglichen, fördert die Stiftung insbesondere sozial schwächer gestellte Personen mit Zuschüssen zu allen UHT-Veranstaltungen, UHT-Workshops und UHT-Ausbildungen.

  1. Gefördert werden können natürliche, wirtschaftlich bedürftige Personen, die an einem UHT (Universal-HEALING-TAO®) -Workshop in Deutschland teilnehmen, der von Großmeister Mantak Chia selbst, oder einem zertifizierten UHT-Lehrer, oder einer zertifizierten UHT-Lehrerin geleitet wird.
  2. Als Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ gelten folgende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:
  3. a) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)

    b) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)

    c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)

    d) Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)

    e) Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“)

    Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungs- trägers vorgelegt werden. Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftig­keit“ als erbracht (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b) Satz 6 AO) und die betreffende Person kann auf Antrag von der gemeinnützigen Universal-Tao-Germany-Stiftung gefördert werden.
     

  4. Die jeweilige Bedürftigkeit muss im Förderantrag nachgewiesen werden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Prüfung gewährt werden.
     
  5. Förderanträge an die gemeinnützige Universal-Tao-Germany-Stiftung können nur zertifizierte UHT-Lehrer als Kursleiter oder stellvertretend als Organisator für Großmeister Mantak Chia oder einen anderen Referenten des UHT stellen. Die direkte Beantragung von Fördermitteln durch Teilnehmern/-innen an UHT-Kursen ist nach diesen Statuten nicht vorgesehen.
     
  6. Als UHT-Workshop gilt, wenn die unterrichteten Inhalte des Workshops den aktuellen, offiziellen UHT-Ausbildungsregeln entsprechen, welche Bestandteile dieser Statuten sind. Die UHT-Ausbildungsregeln können auf den offiziellen UHT-Webseiten eingesehen werden.
     
  7. Förderanträge müssen inklusive aller Anlagen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Workshops bei der Universal-Tao-Germany-Stiftung eingegangen sein.
     
  8. Mit dem schriftlichen, vollständig ausgefüllten Förderantrag sind einzureichen    
    a)  Nachweis der antragstellenden UHT-Kursleitung über die Inhalte des geförderten UHT-Workshops    
    b)  Bestätigung der UHT-Kursleitung über die Teilnahme der Förderperson am gesamten UHT-Workshop
    c)  Einzahlungsbeleg des Eigenanteils der Förderperson an die beantragende UHT-Kursleitung
    d)  Nachweis der Förderberechtigung (siehe Absatz 2.) als Kopie
     
  9. Gefördert werden können bis zu 30% der jeweiligen Kursgebühr, jedoch maximal 500,– € pro Geschäftsjahr. Mehrere, bis maximal neun thematisch zusammenhängende Kurse können ab einer Gesamtkursgebühr von 140,– € gefördert werden.
     
  10. Gefördert werden können außerdem Projekte wie Markenrechtsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, UHT-Buchproduktionen, UHT-Videoproduktionen und UHT-Werbungsmaßnahmen zur Förderung von Großmeister Mantak Chias Veranstaltungen und seinem Unterrichtssystem.
     
  11. Jeglicher Missbrauch dieser ProBono Statuten kann zu Rückforderung der gewährten Fördermittel und zum Ausschluss zukünftiger Gewährung von Fördermitteln führen.
     
  12. Förderleistungen können nur gewährt werden, solange ausreichend Fördermittel aus dem Stiftungskapital zur Verfügung stehen.
     
  13. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

 

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