ProBono Statuten :

Ein zentrales Anliegen der Universal-Tao-Germany-Stiftung ist die Verbreitung des Universal HEALINGTAO© (UHT) Systems nach Groß-Meister Mantak Chia in Deutschland.

Um interessierten, wirtschaftlich bedürftigen Menschen den Zugang zu diesem Wissen zu ermöglichen, fördert die Stiftung insbesondere sozial schwächer gestellte Personen mit Zuschüssen zu allen UHT-Veranstaltungen, UHT-Workshops und UHT-Ausbildungen.

  1. 1.  Gefördert werden können natürliche, wirtschaftlich bedürftige Personen, die an einem UHT (Universal-HEALING-TAO©) -Workshop in Deutschland teilnehmen, der von Groß-Meister Mantak Chia selbst, oder einem zertifizierten UHT-Lehrer, oder einer zertifizierten UHT-Lehrerin geleitet wird.
  2. 2.  Als Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ gelten folgende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:
  3. a) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)

    b) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)

    c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)

    d) Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)

    e) Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“)

    Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungs- trägers vorgelegt werden. Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftig­keit“ als erbracht (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b) Satz 6 AO) und die betreffende Person kann auf Antrag von der Universal-Tao-Germany-Stiftung gefördert werden.
     

  4. 3.  Die jeweilige Bedürftigkeit muss im Förderantrag nachgewiesen werden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Prüfung gewährt werden.
     
  5. 4.  Förderanträge an die gemeinnützige Universal-Tao-Germany-Stiftung können nur zertifizierte UHT-Lehrer als Kursleiter oder stellvertretend als Organisator für Groß-Meister Mantak Chia oder einen anderen Referenten des UHT stellen. Die direkte Beantragung von Fördermitteln durch Teilnehmern/-innen an UHT-Kursen ist nach diesen Statuten nicht vorgesehen.
     
  6. 5. Als UHT-Workshop gilt, wenn die unterrichteten Inhalte des Workshops den aktuellen, offiziellen UHT-Ausbildungsregeln entsprechen, welche Bestandteile dieser Statuten sind. Die UHT-Ausbildungsregeln können auf den offiziellen UHT-Webseiten eingesehen werden.
     
  7. 6.  Förderanträge müssen inklusive aller Anlagen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Workshops bei der Universal-Tao-Germany-Stiftung eingegangen sein.
     
  8. 7.  Mit dem schriftlichen, vollständig ausgefüllten Förderantrag sind einzureichen:
  9.      a)  Nachweis der antragstellenden UHT-Kursleitung über die Inhalte des geförderten     UHT-Workshops
  10.      b)  Bestätigung der UHT-Kursleitung über die Teilnahme der Förderperson am gesamten     UHT-Workshop
  11.      c)  Einzahlungsbeleg des Eigenanteils der Förderperson an die beantragende UHT-Kursleitung
  12.      d)  Nachweis der Förderberechtigung (siehe Absatz 2.) als Kopie
     
  13. 8.  Gefördert werden können bis zu 30% der jeweiligen Kursgebühr, jedoch maximal 500,– € pro Geschäftsjahr. Mehrere, bis maximal neun thematisch zusammenhängende Kurse können ab einer Gesamtkursgebühr von 140,– € gefördert werden.
     
  14. 9.  Gefördert werden können außerdem Projekte wie Markenrechtsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, UHT- Buchproduktionen, UHT-Videoproduktionen und UHT-Werbungsmaßnahmen zur Förderung von Groß-Meister Mantak Chias Veranstaltungen und seinem Unterrichtssystem.
     
  15. 10. Jeglicher Missbrauch dieser ProBono Statuten kann zu Rückforderung der gewährten Fördermittel und zum Ausschluss zukünftiger Gewährung von Fördermitteln führen.
  16.  
  17. 11. Förderleistungen können nur gewährt werden, solange ausreichend Fördermittel aus dem Stiftungskapital zur Verfügung stehen.
     
  18. 12. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.

 

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