Pro Bono Förderung
ProBono Statuten :
Ein zentrales Anliegen der Universal-Tao-Germany-Stiftung ist die Verbreitung des Universal HEALINGTAO© (UHT) Systems nach Groß-Meister Mantak Chia in Deutschland.
Um interessierten, wirtschaftlich bedürftigen Menschen den Zugang zu diesem Wissen zu ermöglichen, fördert die Stiftung insbesondere sozial schwächer gestellte Personen mit Zuschüssen zu allen UHT-Veranstaltungen, UHT-Workshops und UHT-Ausbildungen.
- 1. Gefördert werden können natürliche, wirtschaftlich bedürftige Personen, die an einem UHT (Universal-HEALING-TAO©) -Workshop in Deutschland teilnehmen, der von Groß-Meister Mantak Chia selbst, oder einem zertifizierten UHT-Lehrer, oder einer zertifizierten UHT-Lehrerin geleitet wird.
- 2. Als Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ gelten folgende Belege über den Bezug staatlicher Leistungen:
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a) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II („Harz-IV-Bescheid“)
b) Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII („Sozialhilfebescheid“)
c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz („Wohngeldbescheid“)
d) Leistungen nach § 27a des Bundesversorgungsgesetzes (Kriegsopfer und Hinterbliebene)
e) Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes („Kinderzuschlagsbescheid“)
Statt des jeweiligen Leistungsbescheids kann auch eine Bestätigung des Sozialleistungs- trägers vorgelegt werden. Kann einer dieser Belege vorgelegt werden, gilt der Nachweis der „wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ als erbracht (vgl. § 53 Nr. 2 Buchst. b) Satz 6 AO) und die betreffende Person kann auf Antrag von der Universal-Tao-Germany-Stiftung gefördert werden.
- 3. Die jeweilige Bedürftigkeit muss im Förderantrag nachgewiesen werden. Ausnahmen können im Einzelfall nach Prüfung gewährt werden.
- 4. Förderanträge an die gemeinnützige Universal-Tao-Germany-Stiftung können nur zertifizierte UHT-Lehrer als Kursleiter oder stellvertretend als Organisator für Groß-Meister Mantak Chia oder einen anderen Referenten des UHT stellen. Die direkte Beantragung von Fördermitteln durch Teilnehmern/-innen an UHT-Kursen ist nach diesen Statuten nicht vorgesehen.
- 5. Als UHT-Workshop gilt, wenn die unterrichteten Inhalte des Workshops den aktuellen, offiziellen UHT-Ausbildungsregeln entsprechen, welche Bestandteile dieser Statuten sind. Die UHT-Ausbildungsregeln können auf den offiziellen UHT-Webseiten eingesehen werden.
- 6. Förderanträge müssen inklusive aller Anlagen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Workshops bei der Universal-Tao-Germany-Stiftung eingegangen sein.
- 7. Mit dem schriftlichen, vollständig ausgefüllten Förderantrag sind einzureichen:
- a) Nachweis der antragstellenden UHT-Kursleitung über die Inhalte des geförderten UHT-Workshops
- b) Bestätigung der UHT-Kursleitung über die Teilnahme der Förderperson am gesamten UHT-Workshop
- c) Einzahlungsbeleg des Eigenanteils der Förderperson an die beantragende UHT-Kursleitung
- d) Nachweis der Förderberechtigung (siehe Absatz 2.) als Kopie
- 8. Gefördert werden können bis zu 30% der jeweiligen Kursgebühr, jedoch maximal 500,– € pro Geschäftsjahr. Mehrere, bis maximal neun thematisch zusammenhängende Kurse können ab einer Gesamtkursgebühr von 140,– € gefördert werden.
- 9. Gefördert werden können außerdem Projekte wie Markenrechtsmaßnahmen, Rechtsstreitigkeiten, UHT- Buchproduktionen, UHT-Videoproduktionen und UHT-Werbungsmaßnahmen zur Förderung von Groß-Meister Mantak Chias Veranstaltungen und seinem Unterrichtssystem.
- 10. Jeglicher Missbrauch dieser ProBono Statuten kann zu Rückforderung der gewährten Fördermittel und zum Ausschluss zukünftiger Gewährung von Fördermitteln führen.
- 11. Förderleistungen können nur gewährt werden, solange ausreichend Fördermittel aus dem Stiftungskapital zur Verfügung stehen.
- 12. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen.